Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1.

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der DELTA-Fluid Industrietechnik GmbH - im Folgenden nur noch DELTA-Fluid genannt - und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

​2.

Davon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers oder eines Vermittlers (im Folgenden: Vertragspartner) sind für DELTA-Fluid unverbindlich. Nur soweit DELTA-Fluid abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.

3.

Bestellungen werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von DELTA-Fluid oder dadurch wirksam, dass DELTA-Fluid die gesamte Lieferung oder eine Teillieferung ausführt (Vertragsschluss).

4.

Soweit DELTA-Fluid dem Vertragspartner Entwürfe, Werkzeugen, Muster, Einbauvorschläge oder andere dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegende Gegenstände zur Verfügung stellt, behält sich DELTA-Fluid das Eigentum sowie alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Der Vertragspartner hat lediglich ein nicht ausschließliches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages. Der Vertragspartner ist ohne schriftliche Zustimmung von DELTA-Fluid nicht berechtigt, diese Gegenstände zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen.

5.

Stellt der Vertragspartner im Rahmen des Auftrages DELTA-Fluid Entwürfe, Werkzeuge, Muster, Einbauvorschläge oder andere dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegende Gegenstände zur Verfügung, steht er dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner wird DELTA-Fluid von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Rechten an diesen Gegenständen freistellen.

II. Preise

​1.

Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen. Soweit sich der projektierte Aufwand aufgrund von Änderungen der Produktspezifikation / Bestellung seitens des Vertragspartners ändert, ist DELTA-Fluid zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt.

​2.

Der Vertragspartner hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 2 Monaten werden von DELTA-Fluid nicht mehr berücksichtigt.

III. Verpackung/Versand/Gefahr/Transportversicherung

​1.

Die Kosten für Verpackung und Versand bis zur Empfangsstation des Bestellers, trägt je nach Vereinbarung, DELTA-Fluid oder der Vertragspartner. Die Vereinbarungen sind Angebot und Auftragsbestätigung zu entnehmen. Fehlt es an einer Vereinbarung, trägt die Kosten der Vertragspartner.

2.

Bei frei Haus Lieferungen berechnet DELTA-Fluid jedoch die Mehrkosten, wenn der Besteller eine andere als die billigste Versandart oder eine andere als die angebotene Verpackungsart wünscht.

3.

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung auf den Besteller über. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Vertragspartner verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft von DELTA-Fluid auf den Vertragspartner über.

IV. Lieferung / Rücksendungen

1.

DELTA-Fluid bemüht sich, die zugesagte Lieferzeit einzuhalten. Kann DELTA-Fluid jedoch eine Lieferzeit infolge höherer Gewalt oder anderer, von DELTA-Fluid nicht zu vertretender Umstände nicht einhalten, so verlängert sie sich um die Dauer der Behinderung.

2.

Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen sind zulässig, falls der Vertragspartner die Teillieferung nicht bereits bei Bestellung ausdrücklich ablehnt. Für Bestellungen von Schlauchmeterware ohne Längenvorschriften behält sich DELTA-Fluid das Recht vor, die Lieferung in Teilmengen unterschiedlicher Längen auszuliefern. Bei Bestellung von Mindest- und Fixlängen behält sich DELTA-Fluid die Lieferung zumutbarer Über- und Untermengen vor, es sei denn, der Vertragspartner hat ausdrücklich die Lieferung genauer Länge verlangt. Differenzmengen werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.

3.

Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn DELTA-Fluid ausdrücklich darum gebeten oder wenn DELTA-Fluid sich mit der Rücksendung vorher schriftlich einverstanden erklärt hat. Bei der Rücksendung ist die Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums sowie der Kontonummer unerlässlich.

4.

Für unberechtigt zurückgesandte Ware erteilt DELTA-Fluid keine Gutschrift und erkennt DELTA-Fluid keine Belastungen an. Solche Ware geht unfrei an den Vertragspartner zurück. Die Zustimmung zur Rücksendung lehnt DELTA-Fluid grundsätzlich ab für Ersatzteile sowie für Waren, die vom Vertragspartner in irgend einer Form verändert wurden.

V. Gewährleistung

​1.

DELTA-Fluid steht im Rahmen der nachfolgenden Regelungen für Mängel der Kaufsache ein, die bei Gefahrübergang vorhanden waren. Der Einbau und die Verwendung von Hydraulikteilen setzt ausreichende Sachkunde voraus. Schäden, die aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Ware und/oder nicht sachgemässer Verwendung eingetreten sind, stellen keinen Mangel der Kaufsache dar.

2.

Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie DELTA-Fluid diese dem Kunden besonders schriftlich bestätigt hat. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus vertraglicher oder sonstiger Haftung sind - ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens DELTA-Fluid oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehlen einer schriftlich besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor einem solchen Schaden abgesichert werden sollte. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens DELTA-Fluid oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsschäden und Verletzung des Lebens. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen DELTA-Fluid werden nicht ausgeschlossen.

​3.

Die Ersatzpflicht von DELTA-Fluid ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

4.

Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme / Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehlmengen zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollständig mit eindeutiger Bezeichnung anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne eine solche Bestätigung hat er die Annahme der Sendung zu verweigern. Bei Schäden, die erst beim Auspacken entdeckt werden, ist die Ware im vorgefundenen Zustand in der Verpackung zu belassen und das Beförderungsunternehmen sofort zur Schadensfeststellung aufzufordern und verantwortlich zu machen. Der Vertragspartner wird den Schaden oder Verlust unverzüglich unter Übersendung der zur Schadensregulierung erforderlichen Unterlagen DELTA-Fluid melden.

Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. DELTA-Fluid ist sofort von ihm zu unterrichten. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. Maße, Gewichte, Abbildungen und andere Darstellungen in Katalogen, Montageanleitungen und anderen Schreiben sind mit Sorgfalt erstellt. Für Toleranzen und Abweichungen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, es sei denn, die Einhaltung bestimmter Werte ist ausdrücklich schriftlich zugesichert worden.

5.

Eventuelle Beanstandungen (Rügen) wegen Menge und Art müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen erhoben werden; die Qualitätsrüge spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware.

6.

Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistung ist auf höchstens ein Jahr beschränkt.

7.

Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. DELTA-Fluid ist zur Nachlieferung nicht verpflichtet, solange und soweit der Kunde seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Vertragspartner die Ware unsachgemäß behandelt.

VI. Zahlung

​1.

Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

2.

Die Zahlungsbedingungen sind den jeweiligen Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu entnehmen und gelten ab Rechnungsdatum.

3.

Bei Zahlungen sind Konto-Nummer, Rechnungsdatum und -nummer anzugeben.

4.

Zahlung mittels Wechsels ist ausgeschlossen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

VII. Eigentumsvorbehalt

​1.

DELTA-Fluid behält das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt. Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Vertragspartner bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung der DELTA-Fluid zu deren Sicherung an DELTA-Fluid ab. ​

2.

Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfolgt die Abtretung entsprechend des Rechnungswertes der mitverkauften Vorbehaltsware.​

3.

Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber DELTA-Fluid nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf DELTA-Fluid sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Verfügung über diese Forderungen durch den Vertragspartner ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an DELTA-Fluid zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-) Gesamtforderung der DELTA-Fluid. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartner auftreten. Bei Zahlungseinstellung des Vertragspartner erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von DELTA-Fluid hat der Vertragspartner - insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung - DELTA-Fluid die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte von DELTA-Fluid erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

4.

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung von DELTA-Fluid gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht. Auf Wunsch des Vertragspartner gibt DELTA-Fluid nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung von DELTA-Fluid um 20% übersteigt.

VIII. Sonstiges

1.

Die Rechte und Pflichten aus den mit DELTA-Fluid geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von DELTA-Fluid auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung von DELTA-Fluid vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von DELTA-Fluid, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.

2.

DELTA-Fluid ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartner oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung - soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von DELTA-Fluid erforderlich erscheint. DELTA-Fluid ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner.

3.

Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder bei Beantragung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus an DELTA-Fluid abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.​

4.

Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Besteller kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.

Ansprüche gegen DELTA-Fluid können nur mit schriftlicher Zustimmung von DELTA-Fluid abgetreten werden.

​6.

Der Vertragspartner wird gemäß § 26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit DELTA-Fluid generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen DELTA-Fluid zusammenarbeitet, gespeichert werden.

​7.

Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Braunschweig.

6.

Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Braunschweig.

8.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.

DELTA-Fluid Industrietechnik GmbH

Peterskamp 68 . D-38108 Braunschweig

AG Braunschweig HRB 4088

Geschäftsführer : Volker Kay Müller, Torsten Heinrichs​

Stand

02/2023

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